SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG
RadioPlan24 – Kommerzielle Erweiterungen
Präambel
Diese
Softwarelizenzvereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“) regelt die Nutzung der
von RadioPlan24 (nachfolgend „Lizenzgeber“) entwickelten und vertriebenen
kostenpflichtigen Joomla-Erweiterungen, einschließlich aller Module, Plugins,
Komponenten und damit verbundenen Dateien (nachfolgend „Software“).
Durch den
Kauf, die Installation oder die Nutzung der Software erklärt sich der Kunde
(nachfolgend „Lizenznehmer“) mit den Bedingungen dieser Vereinbarung
einverstanden. Stimmt der Lizenznehmer diesen Bedingungen nicht zu, ist er
nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu nutzen.
§ 1 – Lizenzgegenstand
(1) Der
Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches, nicht
übertragbares Recht zur Nutzung der Software ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst
die Installation und den Betrieb der Software auf einer (1) Joomla-Installation
(nachfolgend „Domain“), sofern nicht ausdrücklich eine Multi-Domain-Lizenz
erworben wurde.
(2) Die
Lizenz gilt ausschließlich für die im Rahmen der Lizenzierung registrierte
Domain. Eine Nutzung auf weiteren Domains bedarf einer separaten Lizenz oder
eines entsprechenden Upgrades.
(3) Die
Software wird als digitaler Download bereitgestellt. Der Lizenznehmer erhält
Zugang über den RadioPlan24-Paketserver nach erfolgreicher Zahlung und
Lizenzaktivierung.
§ 2 – Lizenzarten und Laufzeiten
(1)
Einzellizenz: Berechtigt zur Nutzung der Software auf einer (1) Domain für die
Dauer des gewählten Lizenzzeitraums.
(2)
Multi-Domain-Lizenz: Berechtigt zur Nutzung der Software auf der im
Lizenzvertrag festgelegten Anzahl von Domains.
(3) Die
Lizenz verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf des Lizenzzeitraums
erlischt der Anspruch auf Updates und technischen Support. Die installierte
Version darf weiterhin betrieben werden.
(4) Eine
Verlängerung der Lizenz ist durch erneuten Kauf jederzeit möglich.
§ 3 – Updates und technischer Support
(1) Während
der Lizenzlaufzeit erhält der Lizenznehmer Zugang zu allen verfügbaren Updates
der lizenzierten Software über den RadioPlan24-Paketserver.
(2) Updates
umfassen Fehlerbehebungen, Sicherheitspatches und Funktionserweiterungen nach
Ermessen des Lizenzgebers.
(3)
Technischer Support wird während der Lizenzlaufzeit per E-Mail oder über das im
Kundenbereich bereitgestellte Ticketsystem gewährt.
(4) Der
Lizenzgeber ist bemüht, Supportanfragen zeitnah zu beantworten, übernimmt
jedoch keine Garantie für bestimmte Reaktionszeiten.
§ 4 – Nutzungsbeschränkungen
Dem
Lizenznehmer ist es untersagt:
(a) die
Software oder Teile davon an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten,
zu verleasen oder anderweitig zu übertragen;
(b) den
Quellcode der Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig
rückzuentwickeln (Reverse Engineering), es sei denn, dies ist nach geltendem
Recht zwingend gestattet;
(c) den
Lizenzschlüssel oder Zugangsdaten zum Paketserver an Dritte weiterzugeben;
(d)
Copyright-Vermerke, Markenzeichen oder sonstige Schutzrechtshinweise aus der
Software zu entfernen oder zu verändern;
(e) die
Software auf mehr Domains einzusetzen, als durch die erworbene Lizenz abgedeckt
sind;
(f) die
Software als Bestandteil eines eigenen Produkts oder einer Dienstleistung
weiterzuvertreiben, ohne eine gesonderte Vertriebslizenz vom Lizenzgeber
erhalten zu haben.
§ 5 – Geistiges Eigentum
(1) Die
Software, einschließlich aller Quellcodes, Grafiken, Dokumentationen und
zugehörigen Materialien, ist urheberrechtlich geschützt und verbleibt im
vollständigen Eigentum des Lizenzgebers.
(2) Durch
diese Vereinbarung werden dem Lizenznehmer keine Eigentumsrechte an der
Software übertragen. Der Lizenznehmer erhält ausschließlich das in § 1
beschriebene Nutzungsrecht.
(3) Alle
nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.
§ 6 – Gewährleistung und Haftung
(1) Der
Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software zum Zeitpunkt der Auslieferung im
Wesentlichen der Produktbeschreibung entspricht.
(2) Die
Software wird „so wie sie ist“ (as is) bereitgestellt. Der Lizenzgeber
übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene, fehlerfreie
Funktionsfähigkeit der Software oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.
(3) Die
Haftung des Lizenzgebers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist
ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die
Haftung ist in jedem Fall auf den vom Lizenznehmer gezahlten Kaufpreis der
jeweiligen Software begrenzt.
(5) Der
Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation,
Modifikationen durch den Lizenznehmer oder Inkompatibilitäten mit
Drittanbietersoftware entstehen.
§ 7 – Datenschutz und Lizenzvalidierung
(1) Zur
Überprüfung der Lizenzberechtigung kommuniziert die Software in regelmäßigen
Abständen mit dem RadioPlan24-Lizenzserver. Dabei werden ausschließlich der
Lizenzschlüssel und die Domain des Lizenznehmers übermittelt.
(2) Es werden
keine personenbezogenen Daten der Webseitenbesucher des Lizenznehmers erhoben,
gespeichert oder an Dritte übermittelt.
(3) Die
Verarbeitung der Lizenzdaten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO). Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung des
Lizenzgebers unter radioplan24.de.
§ 8 – Vertragsbeendigung
(1) Die
Lizenz endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Lizenzzeitraums, sofern
keine Verlängerung erfolgt.
(2) Der
Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn
der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt,
insbesondere gegen § 4.
(3) Im Falle
der Beendigung erlischt das Recht zur Nutzung der Software. Der Lizenznehmer
ist verpflichtet, alle Kopien der Software zu deinstallieren und zu löschen.
(4) Bereits
geleistete Zahlungen werden bei einer Kündigung durch den Lizenzgeber aufgrund
von Verstößen gegen diese Vereinbarung nicht erstattet.
§ 9 – Rückerstattung
(1) Aufgrund
der Natur digitaler Produkte besteht nach erfolgtem Download grundsätzlich kein
Anspruch auf Rückerstattung.
(2) Hat der
Lizenznehmer die Software noch nicht heruntergeladen und macht er sein
Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum geltend, erfolgt eine
vollständige Rückerstattung.
(3) Bei
nachweislich schwerwiegenden Funktionsmängeln, die vom Lizenzgeber nicht
innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden können, kann eine anteilige
Rückerstattung nach Ermessen des Lizenzgebers gewährt werden.
§ 10 – Schlussbestimmungen
(1) Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
(2)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser
Vereinbarung ist der Sitz des Lizenzgebers, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollte
eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben
die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahekommt (Salvatorische Klausel).
(4)
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) Der
Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Lizenzbedingungen für zukünftige
Versionen der Software zu ändern. Bereits erteilte Lizenzen bleiben von solchen
Änderungen unberührt.

