SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG

RadioPlan24 – Kommerzielle Erweiterungen


Präambel

Diese Softwarelizenzvereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“) regelt die Nutzung der von RadioPlan24 (nachfolgend „Lizenzgeber“) entwickelten und vertriebenen kostenpflichtigen Joomla-Erweiterungen, einschließlich aller Module, Plugins, Komponenten und damit verbundenen Dateien (nachfolgend „Software“).

Durch den Kauf, die Installation oder die Nutzung der Software erklärt sich der Kunde (nachfolgend „Lizenznehmer“) mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Stimmt der Lizenznehmer diesen Bedingungen nicht zu, ist er nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu nutzen.

§ 1 – Lizenzgegenstand

(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst die Installation und den Betrieb der Software auf einer (1) Joomla-Installation (nachfolgend „Domain“), sofern nicht ausdrücklich eine Multi-Domain-Lizenz erworben wurde.

(2) Die Lizenz gilt ausschließlich für die im Rahmen der Lizenzierung registrierte Domain. Eine Nutzung auf weiteren Domains bedarf einer separaten Lizenz oder eines entsprechenden Upgrades.

(3) Die Software wird als digitaler Download bereitgestellt. Der Lizenznehmer erhält Zugang über den RadioPlan24-Paketserver nach erfolgreicher Zahlung und Lizenzaktivierung.

§ 2 – Lizenzarten und Laufzeiten

(1) Einzellizenz: Berechtigt zur Nutzung der Software auf einer (1) Domain für die Dauer des gewählten Lizenzzeitraums.

(2) Multi-Domain-Lizenz: Berechtigt zur Nutzung der Software auf der im Lizenzvertrag festgelegten Anzahl von Domains.

(3) Die Lizenz verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf des Lizenzzeitraums erlischt der Anspruch auf Updates und technischen Support. Die installierte Version darf weiterhin betrieben werden.

(4) Eine Verlängerung der Lizenz ist durch erneuten Kauf jederzeit möglich.

§ 3 – Updates und technischer Support

(1) Während der Lizenzlaufzeit erhält der Lizenznehmer Zugang zu allen verfügbaren Updates der lizenzierten Software über den RadioPlan24-Paketserver.

(2) Updates umfassen Fehlerbehebungen, Sicherheitspatches und Funktionserweiterungen nach Ermessen des Lizenzgebers.

(3) Technischer Support wird während der Lizenzlaufzeit per E-Mail oder über das im Kundenbereich bereitgestellte Ticketsystem gewährt.

(4) Der Lizenzgeber ist bemüht, Supportanfragen zeitnah zu beantworten, übernimmt jedoch keine Garantie für bestimmte Reaktionszeiten.

§ 4 – Nutzungsbeschränkungen

Dem Lizenznehmer ist es untersagt:

(a) die Software oder Teile davon an Dritte weiterzugeben, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig zu übertragen;

(b) den Quellcode der Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig rückzuentwickeln (Reverse Engineering), es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zwingend gestattet;

(c) den Lizenzschlüssel oder Zugangsdaten zum Paketserver an Dritte weiterzugeben;

(d) Copyright-Vermerke, Markenzeichen oder sonstige Schutzrechtshinweise aus der Software zu entfernen oder zu verändern;

(e) die Software auf mehr Domains einzusetzen, als durch die erworbene Lizenz abgedeckt sind;

(f) die Software als Bestandteil eines eigenen Produkts oder einer Dienstleistung weiterzuvertreiben, ohne eine gesonderte Vertriebslizenz vom Lizenzgeber erhalten zu haben.

§ 5 – Geistiges Eigentum

(1) Die Software, einschließlich aller Quellcodes, Grafiken, Dokumentationen und zugehörigen Materialien, ist urheberrechtlich geschützt und verbleibt im vollständigen Eigentum des Lizenzgebers.

(2) Durch diese Vereinbarung werden dem Lizenznehmer keine Eigentumsrechte an der Software übertragen. Der Lizenznehmer erhält ausschließlich das in § 1 beschriebene Nutzungsrecht.

(3) Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben beim Lizenzgeber.

§ 6 – Gewährleistung und Haftung

(1) Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software zum Zeitpunkt der Auslieferung im Wesentlichen der Produktbeschreibung entspricht.

(2) Die Software wird „so wie sie ist“ (as is) bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene, fehlerfreie Funktionsfähigkeit der Software oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.

(3) Die Haftung des Lizenzgebers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung ist in jedem Fall auf den vom Lizenznehmer gezahlten Kaufpreis der jeweiligen Software begrenzt.

(5) Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation, Modifikationen durch den Lizenznehmer oder Inkompatibilitäten mit Drittanbietersoftware entstehen.

§ 7 – Datenschutz und Lizenzvalidierung

(1) Zur Überprüfung der Lizenzberechtigung kommuniziert die Software in regelmäßigen Abständen mit dem RadioPlan24-Lizenzserver. Dabei werden ausschließlich der Lizenzschlüssel und die Domain des Lizenznehmers übermittelt.

(2) Es werden keine personenbezogenen Daten der Webseitenbesucher des Lizenznehmers erhoben, gespeichert oder an Dritte übermittelt.

(3) Die Verarbeitung der Lizenzdaten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers unter radioplan24.de.

§ 8 – Vertragsbeendigung

(1) Die Lizenz endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Lizenzzeitraums, sofern keine Verlängerung erfolgt.

(2) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Lizenznehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, insbesondere gegen § 4.

(3) Im Falle der Beendigung erlischt das Recht zur Nutzung der Software. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Kopien der Software zu deinstallieren und zu löschen.

(4) Bereits geleistete Zahlungen werden bei einer Kündigung durch den Lizenzgeber aufgrund von Verstößen gegen diese Vereinbarung nicht erstattet.

§ 9 – Rückerstattung

(1) Aufgrund der Natur digitaler Produkte besteht nach erfolgtem Download grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

(2) Hat der Lizenznehmer die Software noch nicht heruntergeladen und macht er sein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Kaufdatum geltend, erfolgt eine vollständige Rückerstattung.

(3) Bei nachweislich schwerwiegenden Funktionsmängeln, die vom Lizenzgeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden können, kann eine anteilige Rückerstattung nach Ermessen des Lizenzgebers gewährt werden.

§ 10 – Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Lizenzgebers, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt (Salvatorische Klausel).

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Lizenzbedingungen für zukünftige Versionen der Software zu ändern. Bereits erteilte Lizenzen bleiben von solchen Änderungen unberührt.